Die Grunderwerbsteuer stellt im Gebäudesektor ein Hindernis für Effizienzinvestitionen beim Eigentumsübergang dar. Denn energetische Sanierungen vor dem Verkauf erhöhen die Grunderwerbsteuer und sind deshalb weder für den Verkäufer noch für den Käufer des Gebäudes attraktiv. Um die Gelegenheit des Verkaufs einer Immobilie für dessen energetische Wertsteigerung zu nutzen, sollte daher die Grunderwerbsteuer geringer ausfallen, wenn energetische Sanierungen durchgeführt werden. Hierfür müsste der nationale Gesetzgeber den ausführenden Bundesländern Gestaltungsspielräume eröffnen, damit die Bundesländer die Käufer energetisch optimierter Gebäude entlasten können. Dadurch wird ein Beitrag geleistet, um die bisher geringen Renovierungsraten nachhaltig zu steigern.