Im Jahr 2023 hat die Bundesnetzagentur in Folge europarechtlicher Anforderungen vom Gesetzgeber die Festlegungskompetenz für die Anreizregulierung zugewiesen bekommen – mittels derer die Regulierungsbehörden auf Basis umfassender Kostenvergleiche und Effizienzanforderungen Erlösobergrenzen für die Strom- und Gasnetzbetreiber festlegen.
Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2028 wird eine Festlegung der Bundesnetzagentur die bisherige Anreizregulierungsverordnung ablösen und neue Regelungen etablieren. Dies eröffnet die Chance, über 20 Jahre nach der Definition des aktuellen Regulierungsregimes eine grundlegende Reform vorzunehmen, die die Erfahrungen der Vergangenheit reflektiert sowie die Anforderungen an die Strom- und Gasnetze im Zuge der Transformation des Energiesystems in den Blick nimmt und somit die Kosten für die Verbraucher:innen effektiver begrenzt. Dazu gehören Fragen zur Standardisierung, dem Effizienzvergleich und der Eingrenzung des so genannten vereinfachten Verfahrens, dass von der Mehrheit der Netzbetreiber genutzt wird.
Mit dem Eckpunktepapier vom 18. Januar 2024 und den darin enthaltenen 15 Thesen zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetzbetreiber hat die Regulierungsbehörde diesen Reformprozess eingeleitet. RAP hat gemeinsam mit Agora Energiewende eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier abgegeben.