Die Energienetzregulierung in Deutschland hat ein grundlegendes Transparenzproblem: Während über die beiden anderen großen Kostenblöcke im Strompreis – die EEG-Umlage und den Börsenstrompreis – eine große Transparenz herrscht, ist das Zustandekommen der Netzentgeltentscheidungen eine Blackbox. Dritte, jenseits der jeweiligen Netzbetreiber und der Regulierungsbehörden, erhalten kaum einen Einblick und wenn, dann sind die veröffentlichten Bescheide an vielen Stellen geschwärzt. Dagegen hat ein Stromvertrieb Verfassungsbeschwerden eingereicht, die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom September 2017 jedoch nicht zur Entscheidung angenommen hat. Laut des Gerichts seien die Grundrechtsverletzungen von den Beschwerdeführern nicht substantiiert dargelegt, auch in der Sache sei eine mögliche Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht zu erkennen.
Aufgrund der Kombination von fehlender Transparenz und Verweigerung des Rechtsschutzes entziehen sich die Entgeltgenehmigungen praktisch jeglicher Überprüfung und Kontrolle – sowohl in rechtlicher Hinsicht durch diejenigen, die die Entgelte im Ergebnis zu zahlen haben (Letztverbraucher, Energiehändler), als auch in politischer Hinsicht durch diejenigen, die die Betroffenen vertreten (Verbraucherschutzverbände, interessierte Öffentlichkeit, gewählte Personen).
Nun ist die Politik gefragt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen, hat den Ball wieder in die Arena der Energiepolitik zurückgespielt. Denn es sind ja letztlich politische Vorgaben aus Bundes- und Europarecht, die aktuell nicht umgesetzt werden. Es gilt, den Netzentgelte-Rechtsrahmen in dieser Legislaturperiode so anzupassen, dass Transparenz wiederhergestellt wird und durch die zur Zahlung der Netzentgelte verpflichteten Netznutzer überprüft werden können. Dies wird in den kommenden Jahren immer wichtiger, da zu erwarten ist, dass die Netzentgelte bald zum größten Kostenblock der Stromrechnung werden.